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AGB der Gastrofett GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastrofett GmbH

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbeziehung

Die Gastrofett GmbH übernimmt die Abfuhr und Entsorgung der mit dem Kunden in der Entsorgungsvereinbarung festgelegten Stoffe. Der Kunde verpflichtet sich während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung, sämtliche bei ihm anfallenden Stoffe, für die die Gastrofett GmbH eine Beauftragung zur Entsorgung hat, ausschließlich durch die Gastrofett oder von ihr Beauftragte abholen und entsorgen zu lassen. Alle definierten Stoffe sind vom Kunden in getrennten Behältern zur Verfügung zu stellen.

§ 2 Leergut

Die Gastrofett GmbH stellt eigene verschließbare Behälter zur Aufnahme der zu entsorgenden Stoffe zur Verfügung sowie des Weiteren bei Bedarf Trichter zur Befüllung. Behälter und Trichter bleiben Eigentum der Gastrofett GmbH. Es ist nicht zulässig, Behälter und Trichter gegen andere, nicht im Eigentum der Gastrofett GmbH stehende, auszutauschen. Kommt ein Trichter oder Behälter abhanden, so hat der Kunde für den Trichter einen Betrag in Höhe von einhundert Euro, für den Behälter in Höhe von vierzig Euro zu zahlen. Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Stellplatz für die Behälter zur Verfügung steht, welcher mit einem LKW anfahrbar ist. Beim Befüllen der Behälter darf das Speisefett bzw. -öl eine Temperatur von maximal 70 Grad nicht überschreiten. Mit Befüllen der Behälter überträgt der Kunde das Eigentum auf die Gastrofett GmbH.

§ 3 Abholung

Zur Abholung bestimmte Behälter sind ordnungsgemäß und fest zu verschließen; sie müssen ebenerdig stehen. Beschädigungen und Undichtigkeiten des Behälters sind der Gastrofett GmbH unverzüglich zu melden. Die Entsorgung wird turnusgemäß oder auf Abruf durch den Kunden vorgenommen. Bei jeder Abholung erhält der Kunde einen Entsorgungsnachweis. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sorgt die Gastrofett GmbH für eine verantwortungsvolle Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Annahme der Reststoffe als zertifizierte Ware durch die Gastrofett GmbH ist eine schriftliche Selbsterklärung durch den Kunden notwendig. Gemäß der Selbsterklärung für die Lieferung von Abfall bzw. Reststoffen für die Biokraftstoffproduktion im Rahmen der 36. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes-Verordnung zur Durchführung der Regelung der Biokraftstoffquote- (36.BImSchV) in Verbindung mit Biokraft-NachV Angaben zur doppelten Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen auf die Erfüllung der Verpflichtung nach § 37a Abs. 1 Satz 1 u. 2 i.V.m. Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und zur Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien v. Biomasse gem. der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Der abzuholende Abfall bzw. Reststoff stammt nicht aus der Land-, Forst- u. Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen. Bei den abzuholenden Altspeisefetten und -ölen handelt es sich um pflanzliche Fette und Öle, die zum Braten und Frittieren verwendet wurden, deren Nutzung im üblichen Rahmen erfolgt ist (entsprechende Mengen und Nutzungsdauern sind von der BLE im Bundesanzeiger veröffentlicht). Verunreinigungen mit tierischen Ölen und Fetten sind nicht zielgerichtet erfolgt. Die Pflicht zur Abfallvermeidung wurde vom Vertragspartner eingehalten, das Verfallsdatum der Abfälle bzw. Reststoffe wurde nicht überschritten (§ 7, 36.BImSchV) und diese wurden zu keinem Zeitpunkt mit Biomasse anderen Ursprungs vermischt. Der Vertragspartner nimmt mit der Selbsterklärung zur Kenntnis, dass Auditoren der von der BLE anerkannten Zertifizierungsstellen (ggf. in Begleitung von BLE-Begutachtern) vor Ort überprüfen können, ob die Anforderungen der 36.BImSchV und der Biokraft-NachV eingehalten werden. Er gewährt die entsprechenden Prüfungs- und Betretungsrechte. Die Selbsterklärung als solche bzw. als Bestandteil des Vertrages über die Entsorgung von Altspeisefett und -öl hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Erklärung.

§ 4 Zahlung

Vereinbarte Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind die in Rechnung gestellten Preise sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gastrofett GmbH darf Mahnkosten in Höhe von 6,00 € pro Mahnung geltend machen. Der Kunde darf nur dann mit eigenen Forderungen gegenüber Forderungen von Gastrofett aufrechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Forderung des      Kunden, die zur Aufrechnung gestellt bzw. wegen der ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Preise

Die Gastrofett GmbH behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise zu ändern, wenn die Marktlage dies nach eigener kaufmännischer Beurteilung von Gastrofett notwendig macht. Macht die Gastrofett GmbH von dem Recht zur Preiserhöhung Gebrauch, so darf der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 6 Haftung

Die Gastrofett GmbH haftet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen dem Kunden für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; im übrigen haftet die Gastrofett GmbH dem Kunden gegenüber für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gastrofett GmbH beruhen. Der Kunde haftet der Gastrofett GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

§7 Laufzeit und Beendigung der Geschäftsbeziehung

Die Geschäftsbeziehung läuft für ein Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gastrofett GmbH zum ersten Mal einen Behälter gemäß § 2 dieser Bedingungen beim Kunden aufstellt. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei ihre Pflichten gemäß diesen Bedingungen verletzt und diese trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterlässt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Die Bestimmungen zur Kündigung bei Preisänderung (§ 5 dieser Bedingungen) bleiben unberührt. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung hat der Kunde die Behälter, die im Eigentum der Gastrofett GmbH stehen, unverzüglich an die Gastrofett GmbH zurückzugeben. Erfolgt dies nicht bis zum Ablauf von höchstens vier Wochen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, hat der Kunde der Gastrofett GmbH die in § 2 festgelegten Beträge zu zahlen

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Geschäftsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffenlichrechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Saarbrücken vereinbart. Erfüllungsort ist Großrosseln. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.